Der Kassationsgerichtshof verbietet die Verwendung von aufschiebenden Bedingungen für die Bürgschaft des Hauptauftragnehmers

Obwohl viele der Bestimmungen des Gesetzes von 1975 über die Vergabe von Unteraufträgen lediglich dispositiv sind, sofern die Klauseln des Vertrags tatsächlich ausgehandelt werden, zeichnet sich Artikel 14, der sich mit der Bürgschaft des Hauptauftragnehmers befasst, durch seinen zwingenden Charakter aus: Von ihm kann nicht unter Androhung der Nichtigkeit des Vertrags abgewichen werden. Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs bringt einen neuen, restriktiven Blick auf das Regime der Bürgschaft.

Unmöglichkeit: Ein Privileg des Schuldners

Seit der französischen Schuldrechtsreform 2016 sieht der neue Art. 1218 Abs. 1 des Code civil die objektive Unmöglichkeit (force majeure) nur für den Schuldner einer Verpflichtung vor. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob sich ein Gläubiger auch dann darauf berufen kann, wenn er aufgrund von unvorhersehbaren, unabwendbaren Ereignissen, auf die er keinen Einfluss hat, nicht mehr in der Lage war, den Nutzen aus seiner Forderung zu ziehen.