Das KfW-Förderprogramm für energieeffizientes Bauen und Sanieren wird wieder aufgenommen – der Haushaltsausschuss des Bundestages gibt 9,5 Milliarden Euro frei

Der Haushaltsauschuss des Bundestages bewilligte am 16. Februar 2022 weitere 9,5 Milliarden Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Förderung von energieeffizienten Neubauten und Sanierungen. Das KfW-Förderprogramm wurde am 24. Januar 2022 vorzeitig gestoppt und soll nach Medienberichten ab dem 21.02.2022 wieder aufgenommen werden. Nach Zustimmung des Bundesfinanzministeriums kann das Geld ausgezahlt werden.

Der Kassationsgerichtshof verbietet die Verwendung von aufschiebenden Bedingungen für die Bürgschaft des Hauptauftragnehmers

Obwohl viele der Bestimmungen des Gesetzes von 1975 über die Vergabe von Unteraufträgen lediglich dispositiv sind, sofern die Klauseln des Vertrags tatsächlich ausgehandelt werden, zeichnet sich Artikel 14, der sich mit der Bürgschaft des Hauptauftragnehmers befasst, durch seinen zwingenden Charakter aus: Von ihm kann nicht unter Androhung der Nichtigkeit des Vertrags abgewichen werden. Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs bringt einen neuen, restriktiven Blick auf das Regime der Bürgschaft.