Der Fachkräftemangel in Deutschland ist ein großes Problem. Mit der neuen geltenden Fassung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vom 1. März 2020 wurde die gesetzliche Grundlage erweitert, die der Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien über die Einreise und den Aufenthalt von sog.