Kann ein Unternehmen dafür haftbar gemacht werden, wenn seine Mitarbeiter versuchen, auf unlautere Weise Mitarbeiter eines Konkurrenzunternehmens anzuwerben? Aus dieser Überlegung ergeben sich folgende Fragen: Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Abwerbung als unlauter gilt, und welche Folgen hat dies für den Geschäftsführer?
Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 25. März 2021 (2 BvF 1/20, 2 BvL 5/20, 2 BvL 4/20) entschied, dass das Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (“Berliner Mietendeckel”) mit dem deutschen Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig ist, war der Unmut der Berliner Mieter:innen groß.
Das Abkommen über den Brexit hält eine Lücke bereit, die in der Wirtschaftspraxis von entscheidender Bedeutung ist.