Aufgrund der massiven Preissteigerungen von Baumaterialien, die u.a auf die Covid-19-Pandemie zurückzuführen sind, haben Forderungen zu Preisanpassungen für Materialien (während der Ausführungsphase) häufig zu Vertragsstreitigkeiten geführt.
Bei Langzeitbaustellen kann es häufiger vorkommen, dass der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung seiner Leistung behindert wird und dementsprechend mehr Zeit benötigt, um das Bauvorhaben fertigstellen zu können.
Kann ein Unternehmen dafür haftbar gemacht werden, wenn seine Mitarbeiter versuchen, auf unlautere Weise Mitarbeiter eines Konkurrenzunternehmens anzuwerben? Aus dieser Überlegung ergeben sich folgende Fragen: Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Abwerbung als unlauter gilt, und welche Folgen hat dies für den Geschäftsführer?
Der Fachkräftemangel in Deutschland ist ein großes Problem. Mit der neuen geltenden Fassung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vom 1. März 2020 wurde die gesetzliche Grundlage erweitert, die der Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien über die Einreise und den Aufenthalt von sog.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 25. März 2021 (2 BvF 1/20, 2 BvL 5/20, 2 BvL 4/20) entschied, dass das Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (“Berliner Mietendeckel”) mit dem deutschen Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig ist, war der Unmut der Berliner Mieter:innen groß.
Ein Einzelhändler, der sein Geschäft aufgrund coronabedingter Schließungsanordnung nicht öffnen durfte, muss für das Ladenlokal nur 50% der Kaltmiete zahlen.
Obwohl viele der Bestimmungen des Gesetzes von 1975 über die Vergabe von Unteraufträgen lediglich dispositiv sind, sofern die Klauseln des Vertrags tatsächlich ausgehandelt werden, zeichnet sich Artikel 14, der sich mit der Bürgschaft des Hauptauftragnehmers befasst, durch seinen zwingenden Charakter aus: Von ihm kann nicht unter Androhung der Nichtigkeit des Vertrags abgewichen werden. Die Entscheidung…
Seit der französischen Schuldrechtsreform 2016 sieht der neue Art. 1218 Abs. 1 des Code civil die objektive Unmöglichkeit (force majeure) nur für den Schuldner einer Verpflichtung vor. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob sich ein Gläubiger auch dann darauf berufen kann, wenn er aufgrund von unvorhersehbaren, unabwendbaren Ereignissen, auf die er keinen Einfluss hat, nicht…