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PRIVATES BAURECHT
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Eine sorgfältige und professionelle Vertragsgestaltung ist als Grundlage Ihrer Geschäftsbeziehungen von überragender Bedeutung. Durch die Ausarbeitung von Bauverträgen nach VOB/B oder Werkvertragsrecht und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann Ad Fontes dabei helfen, potenzielle Unstimmigkeiten mit Ihren Vertragspartnern bereits im Vorfeld des Vertrages weitmöglichst auszuräumen.

Ad Fontes begleitet Sie in allen Phasen Ihres Bauprojekts, in Frankreich wie in Deutschland.

Ad Fontes begleitet Sie in allen Phasen Ihres Bauprojekts, in Frankreich wie in Deutschland. Eine sorgfältige und professionelle Vertragsgestaltung ist als Grundlage Ihrer Geschäftsbeziehungen von überragender Bedeutung. Durch die Ausarbeitung von Bauverträgen nach VOB/B oder Werkvertragsrecht und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann Ad Fontes dabei helfen, potenzielle Unstimmigkeiten mit Ihren Vertragspartnern bereits im Vorfeld des Vertrages weitmöglichst auszuräumen.  Während der Vertragsabwicklung stehen Ihnen die Rechtsanwälte von Ad Fontes beratend zu Seite, um dort Streit zu vermeiden, wo es möglich ist, und in einem frühen Stadium richtige Entscheidungen zu treffen. Ebenso unterstützt Ad Fontes Sie bei streitigen Auseinandersetzungen mit Ihren Vertragspartnern, sowohl außergerichtlich wie gerichtlich.

Eine besondere Expertise hat Ad Fontes in Bezug auf das Aushandeln von Subunternehmerverträgen für Bauprojekte in Frankreich und das in diesem Zusammenhang wesentliche französische Subunternehmergesetz Loi de sous-traitance 1975. Unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen oder Rechtswahlklauseln gilt das Loi de sous-traitance zwingend und muss daher beachtet und in Ihre Planungen einbezogen werden. Die Nichtbeachtung der einschlägigen französischen Vorschriften kann zur Nichtigkeit des Subunternehmervertrages führen, die jedoch allein der Subunternehmer geltend machen kann.

Die Antizipation der Herausforderungen, die das Subunternehmergesetz Nr. 75-1334 vom 31. Dezember 1975 mit sich bringt, ist entscheidend für den Erfolg einer Tätigkeit in Frankreich als Subunternehmer im Bausektor. Sie begründet nämlich unterschiedliche Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und dem Unterauftragnehmer. Ad Fontes begleitet Sie bei der Vorbereitung des Subunternehmervertrages, um die Einhaltung des Subunternehmergesetzes loi de sous-traitance de 1975 zu gewährleisten.

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