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Das KfW-Förderprogramm für energieeffizientes Bauen und Sanieren wird wieder aufgenommen – der Haushaltsausschuss des Bundestages gibt 9,5 Milliarden Euro frei

Der Haushaltsauschuss des Bundestages bewilligte am 16. Februar 2022 weitere 9,5 Milliarden Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Förderung von energieeffizienten Neubauten und Sanierungen. Das KfW-Förderprogramm wurde am 24. Januar 2022 vorzeitig gestoppt und soll nach Medienberichten ab dem 21.02.2022 wieder aufgenommen werden. Nach Zustimmung des Bundesfinanzministeriums kann das Geld ausgezahlt werden.

Am 24. Januar 2022 teilte das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den Programmstopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW mit sofortiger Wirkung mit. Damit wurde die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55) und Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 (EH40) eingestellt.

Ein Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Gebäude, welcher sich aus der Höhe des Gesamtenergiebedarfs der Immobilie und der Qualität der Wärmedämmung der Gebäudehülle zusammensetzt. Für energieeffiziente Gebäude ist der Orientierungsmaßstab eine Effizienzhaus-Stufe. Je geringer die Kennzahl der Stufe ist, desto weniger Energie verbraucht das Gebäude. Energieeffizienz und der Einsatz von Technologien der Erneuerbaren Energien bei Neubauten und Sanierungen ist eine essentielle Komponente der Energiewende und des Klimaschutzes. Wer beim Bauen oder Sanieren eines Bestandsgebäudes eine Effizienzhaus-Stufe 40 Plus, 40 oder 55 erreicht, kann aus diesem Grund eine Förderung der KfW erhalten.

Die vorzeitige Einstellung des KfW-Förderprogrammes führte zu starken Protesten aus der Baubranche. Nun bewilligte der Haushaltsausschuss des Bundestages am 16. Februar 2022 zusätzliche Mittel, um die bis zum Stopp eingegangenen Anträge des Förderprogramms zu ermöglichen. Dabei ist das Bewilligte Fördergeld von 9,5 Milliarden Euro so großzügig, dass die Förderung darüber hinaus wieder aufgenommen werden kann.

Die Voraussetzungen zur Stellung eines KfW-55 oder KfW-40 Antrags bleiben zunächst dieselben. Es ist jedoch unklar, ab wann Neuanträge möglich sein werden.

Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium arbeitet bereits an neuen Förderprogrammen für das energieeffiziente Bauen und Sanieren. So heißt es aus der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie des Bundestages, dass Bundeswirtschaft- und Klimaschutzminister Robert Habeck Mitte April ein „Oster-Packet“ in den Bundestag einbringen möchte, welches Zuschüsse für KfW-Förderprogramme für die Effizienzhausstufe 40 vorsieht. Das neue Förderprogramm ist zunächst auf eine Milliarde Euro gedeckelt und soll ebenfalls zeitlich befristet sein. Das „Oster-Packet“ soll um die 20 neuen Gesetzte umfassen und spätestens zum 1. Januar 2023 im Rahmen des Programms Klimafreundlichen Bauens starten.

Sollten Sie Interesse an einer Rechtsberatung zum Thema Neubau oder Sanierung im Recht der Erneuerbaren Energien haben oder Unterstützung bei der Antragstellung der KfW-Förderprogramme benötigen, stehen wir Ihnen zur Verfügung und beraten Sie gerne.