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FORDERUNGSMANAGEMENT
FRODERUNGSMANAGEMENT Ad Fontes
Ad Fontes ist auf Forderungseinzug und Forderungsmanagement spezialisiert. Seit mehr als 15 Jahren beraten die Anwälte von Ad Fontes Ihre deutschen, französischen oder internationalen Mandanten bei der Umsetzung von Strategien bei Zahlungsverzug oder Zahlungsausfall. Die Tätigkeit von Ad Fontes umfasst außergerichtliche sowie gerichtliche Lösungen.

Anwaltliches Mahnschreiben an den Schuldner

Abhängig davon, ob es sich eventuell um einen Buchhaltungsfehler oder um eine Zahlungsverweigerung handelt – die Anwälte von Ad Fontes haben langjährige Erfahrung in der Kommunikation mit Schuldnern und bei Bemühungen, eine außergerichtliche Einigung für den Zahlungsverzug oder Zahlungsausfall herbeizuführen.

Ad Fontes berücksichtigt die zwischen Gläubiger und Schuldner existierenden Geschäftsbeziehungen und übernimmt die Vorbereitung eines anwaltlichen Mahnschreibens und die Kontaktaufnahme mit dem Schuldner, um eine freiwillige Zahlung des ausstehenden Betrages zu erreichen

Internationale Forderungseintreibung:
Ihre gut vernetzten Rechtsanwälte

Um ihren Mandanten den besten Service zu bieten, arbeitet Ad Fontes mit Gerichtsvollziehern z.B. in Deutschland und Frankreich zusammen sowie mit den Buchhaltungsabteilungen ihrer Mandanten, um nichtbezahlte Rechnungen schnell einzutreiben.

Ihre Anwälte vertreten Sie in Gerichtsverfahren
in Deutschland und Frankreich

Die Anwälte von Ad Fontes vertreten Ihre Interessen vor den deutschen und französischen Gerichten, sofern eine außergerichtliche Einigung und ein Vergleich nicht zu erreichen ist.

Ad Fontes berät Sie darüber, welche Art von Verfahren geführt werden kann oder sollte, über das Verhältnis zwischen Kosten und Chancen des Verfahrens, über die Verfahrensdauer und über alle praktischen Aspekte, die mit einem Streit über unbezahlte Rechnungen verbunden sind.

Ihr Schuldner im Insolvenzverfahren

Befindet sich der Schuldner in einem Sanierungsverfahren oder Insolvenzverfahren, übernimmt Ad Fontes die fristgerechte Forderungsanmeldung und die Geltendmachung von Herausgabeansprüchen gegenüber dem Insolvenzverwalter, d.h. die Rückforderung von Waren, die z.B. unter Eigentumsvorbehalt verkauft wurden.