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START-UP
Wir bieten eine spezielle Gründungsberatung an, um besser auf die spezifischen Bedürfnisse von Start-up-Unternehmen eingehen zu können.
Die Gründungsberatung von Start-up Unternehmen umfasst eine Vielzahl von Rechtsthemen, die von der Unternehmensgründung über Gestaltung und Anpassung von Vertragsdokumenten, wie z.B. Allgemeine Geschäftsbedingungen, bis hin zur Steuerberatung und – zunehmend bedeutsam – zur Datenschutzberatung (z.B. Erstellung von Datenschutzerklärungen, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen) reichen, um Sanktionen und Rechtsstreitigkeiten, z.B. aufgrund von Datenschutzverletzungen, zu vermeiden.

Ad Fontes bietet spezielle
Gründungsberatung für
Start-Up Unternehmen an

Start-Up-Mandate müssen innerhalb eines kleinen Zeitfensters bearbeitet werden, da die Start-Ups von ihren Investor:innen klare zeitliche Vorgaben für ihre Geschäftsentwicklung in Deutschland haben.

Ad Fontes, als Ihre Kanzlei passt sich diesen Vorgaben ebenfalls an. Dabei ist es insbesondere wichtig von Anfang an eine Timeline festzulegen, welche die genauen Abläufe für die rechtliche Beratung darstellt und die zudem auf die jeweiligen Bedürfnisse jedes einzelnen Start-Ups zugeschnitten ist.

Die Vielzahl von Fragestellungen, mit denen man konfrontiert wird, müssen strukturiert und geordnet werden, damit sie in der richtigen Reihenfolge einer Lösung zugeführt werden können. Einer der ersten Schritte ist daher auch zu prüfen, ob das entsprechende Businessmodell eine besondere Genehmigung erfordert, damit es später keine Überraschungen bei der zeitlichen Umsetzung des Business Plans gibt.

Ad Fontes bietet spezielle Gründungsberatung für Start-Up Unternehmen an

Start-Up-Mandate müssen innerhalb eines kleinen Zeitfensters bearbeitet werden müssen, da die Start-Ups von ihren Investor:innen klare zeitliche Vorgaben für ihre Geschäftsentwicklung in Deutschland haben.

Ad Fontes, als Ihre Kanzlei passt sich diesen Vorgaben ebenfalls an. Dabei ist es insbesondere wichtig von Anfang an eine Timeline festzulegen, welche die genauen Abläufe für die rechtliche Beratung darstellt und die zudem auf die jeweiligen Bedürfnisse jedes einzelnen Start-Ups zugeschnitten ist.

Die Vielzahl von Fragestellungen, mit denen man konfrontiert wird, müssen strukturiert und geordnet werden, damit sie in der richtigen Reihenfolge einer Lösung zugeführt werden können. Einer der ersten Schritte ist daher auch zu prüfen, ob das entsprechende Businessmodell eine besondere Genehmigung erfordert, damit es später keine Überraschungen bei der zeitlichen Umsetzung des Business Plans gibt.

AD FONTES EXPERTISE
An advice to start-ups french picto AdFontes

Beratung
für Französische
Start-ups

und ihre zukünftigen Tochterunternehmen in Deutschland

icones_AF_Expertise_Verbatim_StartUp_Blanc_2-min

Ihre
Berater für

komplexe Fragestellung
die auch in ihrer
Muttersprache
Französisch für
Sie da sind

icones_AF_Expertise_Verbatim_StartUp_Blanc_3-min

Juristischer
Sachverstand

auf Englisch für
international operierende Start-ups
die ihren Markteintritt
in Deutschland planen

Warum sind Start-Ups so besonders?

Ein wesentliches Merkmal von Start-Ups ist, dass die Businessmodelle skalierbar sind, und somit auch über Ländergrenzen hinweg mittels Durchdringung neuer Märkte, neues Wachstum generiert werden kann. Dies kommt natürlich auch der Muttergesellschaft zugute, welche zwar schon eine gewisse Größe auf ihrem Heimatmarkt erreicht hat, per Definition aber immer noch ein Start-Up ist, denn durch den Schritt in ein neues Land, wird das bereits bestehende Produkt angepasst und weiterentwickelt. So erhält das Produkt vielleicht auch neue Eigenschaften, die zunächst auf dem deutschen Markt ausgetestet werden und später auch für andere Märkte übernommen werden.


Start-Ups, die meist schon mehrere Finanzierungsrunden hinter sich haben und auf ein funktionierendes Businessmodell in ihrem Heimatmarkt zurückschauen können, kommen aufgrund unserer internationalen, marktübergreifenden Expertise zu Ad Fontes. Wir freuen uns immer wieder aufs Neue, neue Mandant:innen bei ihrem Go- To-Market in Deutschland begleiten zu dürfen und ihr Business-Modell für den deutschen Markt rechtlich fit zu machen.

Wie gestaltet Ad Fontes seine Mandate im Rahmen der Start-Up-Beratung?

Wir versuchen für jedes Mandat individuelle, maßgeschneiderte Lösungen zu finden, weil jedes Start-Up mit ihrem sehr individuellen Businessmodell zu uns kommt. Eine der ersten Fragen in unseren Gesprächen dreht sich daher in der Regel um die richtige Wahl der Gesellschaftsform und des Firmennamens für die deutsche Niederlassung. Im Ergebnis gründen wir häufig eine Tochtergesellschaft, wie zum Beispiel eine GmbH. Eine Firmenneugründung ist jedoch nicht zwingend immer die beste Lösung.

Für Start-Ups Im Bereich Zahlungsdienstleistungen gibt es z.B. bestimmte Genehmigungserfordernisse, die in Europa allein durch die zuständige Heimat-Aufsichtsbehörde erteilt werden. In einem solchen Fall kann es daher vorteilhafter sein, z.B. eine Zweigniederlassung in Deutschland zu gründen.

Um möglichst einen Zeitverzug des Go-To-Market für unsere Mandant:innen zu vermeiden, sind solche strategischen Überlegungen ebenfalls Gegenstand unserer Beratung.

Wie ist der Ablauf einer Beratung um z.B. eine Tochtergesellschaft für ein Start-up zu gründen?

Nach Abschluss der Wahl der Gesellschaftsform und des Firmennamens werden die Gründungsunterlagen durch Ad Fontes erstellt und von einem Notar beurkundet. Hier bieten wir unseren Mandant:innen an, dass wir Sie vor Ort beim Notartermin vertreten, sodass die Geschäftsführer:innen mit Auslandswohnsitz nicht extra aus Ihrem Heimatland anreisen müssen. Wir arbeiten mit Vollmachten und einem ausgewählten Netzwerk von Notar:innen, die uns gut kennen und mit denen wir vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Wir können so auch Mandate, bei denen die Zeit drängt erfolgreich durchführen. Wir übernahmen z.B. auch schon kurz vor Jahreswechsel noch ein Mandat für eine Kapitalerhöhung, die vor dem 31.12. abgeschlossen sein musste. Trotz schon abgelaufener Fristen des Berliner Registergerichtss konnten wir zusammen mit dem Notar noch eine Punktlandung hinlegen und die Eintragung der Kapitalerhöhung wie vom Mandanten geplant durchführen.

Wie unterscheidet sich ein Start-Up von Existenzgründer:innen oder einem klassischen Unternehmen?

Ein Start-Up unterscheidet sich fundamental von Existenzgründer:innen. Natürlich können wir diese auch zu unseren Mandant:innen zählen, hier gehört jedoch die Skalierbarkeit des Businessmodells nicht zu den vordringlichsten Aufgaben und, dass Wachstum ist zumeist nur räumlich beschränkt. Auch hier bieten wir nach Gesprächen mit unseren Mandant:innen individuelle Lösungen an. Im Gegensatz dazu kommen Start-Ups meist bereits mit fertigen Vertragsunterlagen aus ihrem Heimatmarkt zu uns, die dann für den deutschen Markt angepasst werden müssen. Die angepassten deutschen Unterlagen sollen sich meist nicht zu weit von den ursprünglichen französisch- oder englischsprachigen Vertragsunterlagen unterscheiden, damit ein einheitliches Auftreten des Start-Ups länderübergreifend gewährleistet werden kann.

Insofern ist die Beratung eines Start-Ups im Regelfall auch zeitintensiver. Konkret kann man dies am Beispiel des Widerrufsrechts verdeutlichen. Um ein funktionierendes Businessmodell für den deutschen Markt zu skalieren, müssen daher z.B. beim Verkauf von Dienstleistungen und/oder Produkten im Bereich B2C auch die tatsächlichen Voraussetzungen durch das Start-Up in Deutschland geschaffen werden, damit Verbraucher:innen ihr gesetzlich vorgeschriebenes Widerrufsrecht ausüben können. Hier sind nicht nur rechtliche Überlegungen notwendig, sondern auch Best-Practices, die wir gemeinsam mit unseren Mandant:innen anhand der rechtlichen Vorgaben und mit praktische Lösungsmodellen entwickeln.

Was wird in dem Gesellschaftsvertrag geregelt?

Die Gesellschaft wird durch den Gesellschaftsvertrag gegründet. Der Gesellschaftsvertrag legt die Rechtsform und den Gesellschaftsgegenstand fest. Er regelt außerdem wesentliche Rechte und Pflichten zwischen den Gesellschaftern. Gerade für Konfliktsituationen stellt er damit ein wichtiges Element dar. Bestimmte Inhalte sind dabei gesetzlich vorgeschrieben und müssen zwingend im Gesellschaftsvertrag festgehalten sein. Zudem besteht aber auch Freiraum für die Gesellschafter:innen weitere Regelungen zu treffen, so z.B., die wesentlichen Rechtsbeziehungen der Gesellschafter:innen, die Leistungen, Beiträge sowie die Haftung der Gesellschafter:innen.

Ad Fontes begleitet Sie
aktiv im Prozess der
Beurkundung für Ihre
neue deutsche Niederlassung

Die notarielle Beurkundung ist bei Kapitalgesellschaften, wie einer GmbH oder AG, zwingend. Bei Personengesellschaften ist dies nicht notwendig. Diese müssen allerdings in öffentlich beglaubigter Form in das Handelsregister eingetragen werden.

Ad Fontes begleitet Sie in diesem Prozess aktiv:
Vorbereitung und Prüfung der Unterlagen
Vereinbarung des Notartermins
Begleitung bei dem Termin

Auch die zeitlichen Verfügbarkeiten der Notare sind zu bedenken, wenn noch vor dem Sommerurlaub im Juni/Juli und zum Jahresende, schnell Beurkundung vorgenommen werden sollen. Ad Fontes bespricht solche Besonderheiten mit unseren Mandant:innen und passt die Timeline des Start-Ups an, sodass alle notwendigen rechtlichen und notariellen Voraussetzungen zu gegebener Zeit erfolgen können.

Ad Fontes begleitet Sie aktiv im Prozess der Beurkundung für Ihre neue deutsche Niederlassung

Die notarielle Beurkundung ist bei Kapitalgesellschaften, wie einer GmbH oder AG, zwingend. Bei Personengesellschaften ist dies nicht notwendig. Diese müssen allerdings in öffentlich beglaubigter Form in das Handelsregister eingetragen werden.

Ad Fontes begleitet Sie in diesem Prozess aktiv:
Vorbereitung und Prüfung der Unterlagen
Vereinbarung des Notartermins
Begleitung bei dem Termin

Auch die zeitlichen Verfügbarkeiten der Notare sind zu bedenken, wenn noch vor dem Sommerurlaub im Juni/Juli und zum Jahresende, schnell Beurkundung vorgenommen werden sollen. Ad Fontes bespricht solche Besonderheiten mit unseren Mandant:innen und passt die Timeline des Start-Ups an, sodass alle notwendigen rechtlichen und notariellen Voraussetzungen zu gegebener Zeit erfolgen können.

Welche wichtigen Unterlagen sind für die Mitarbeiter:innen bei der Gründung eines Start-Ups notwendig?

Bei einem neu gegründeten Start-Up sind neben dem Gesellschaftsvertrag außerdem die Arbeits- oder Dienstverträge für die Mitarbeiter:innen vorzubereiten. Weitere Vollmachten sowie Prokura müssen ebenfalls ausdrücklich erteilt werden und ggf. in das Handelsregister eingetragen werden. Daher führen wir im Anschluss an die Klärung aller gesellschaftsrechtlichen Fragen die entsprechenden Vertragsanpassungen und -gestaltungen durch. Wir bieten unseren Mandant:innen an, dass Sie für den Bereich Lohnbuchhaltung und Steuern mit unserem befreundeten Netzwerk zusammenarbeiten können und können hier auf erfahrene Partner:innen zurückgreifen.

Ist eine steuerrechtliche Beratung notwendig?

Bei der Gründung und der Führung des Start-ups stellen sich verschiedene finanzielle und steuerrechtliche Fragen, die oft eine Fachberatung erfordern (Steuerrechtliche Anmeldung, Bilanz etc.). Hinzu kommen die konzerninternen Berechnungen von Dienstleistungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft, was komplexe grenzüberschreitende steuerliche (und wirtschaftliche) Fragen aufwirft und vertragliche Absprachen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft erfordert. Hier wurden die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland erst vor kurzem reformiert.

Es ist außerdem zu beachten, dass solche vertraglichen Regelungen z.B. auch die französische Steuerverwaltung tangieren, da durch die Festlegung der Transferpreise, natürlich auch das steuerliche Ergebnis der französischen Muttergesellschaft betroffen ist. Damit diese Absprachen für das deutsche Finanzamt akzeptabel sind, müssen die Vergütungen der konzerninternen Dienstleistungen im Voraus gemäß schriftlichen Verträgen festgelegt werden. Sie müssen außerdem dem Fremdvergleichsgrundsatz (arm’s lenght principle) entsprechen. Der Fremdvergleichsgrundsatz muss bei den deutschen Steuerbehörden nachgewiesen werden. Da es sich um grenzüberschreitende Dienstleistungen handelt, sind die Anforderungen an den Nachweis höher als auf rein nationaler Ebene. Darüber hinaus ist auch eine formelle Dokumentation der Verrechnungspreise erforderlich. Dies ist bereits bei einem Umsatz von 600.000,00 EUR im laufenden Geschäftsjahr notwendig.

Wie steht es um die Lohnbuchhaltung und den Bereich Arbeitsrecht?

Die Lohnbuchhaltung hält für Start-Ups viele Hürden bereit. Allein die Tatsache, dass es in Deutschland über 100 Krankenkassen gibt, verursacht einen nicht zu unterschätzenden Verwaltungsaufwand. Neue Mitarbeiter:innen, die von einem anderen Unternehmen zum Start-Up gewechselt haben, äußern häufig Wünsche bzgl. der Entgeltumwandlung und der Übernahme von Zusatzversicherungen, von denen sie bereits in ihrem vorherigen Vertrag profitiert hatten. Die Feinheiten des deutschen Sozial- und Arbeitsrechts stellen die HR-Abteilung der zumeist noch ausländischen Muttergesellschaft vor große Herausforderungen. Wir erarbeiten die spezifischen deutschen Arbeits- und Sozialrechtsanforderungen gemeinsam mit Ihnen und bieten dabei eine umfangreiche Beratung an. Die Softwarelösungen, mit denen Start-Ups sonst gern arbeiten, um die Lohnbuchhaltung selbst durchzuführen, bieten dabei nur begrenzte Antworten. Eine gute Beratung ist zumeist der bessere und sichere Weg. Hier können Probleme auf kurzem Dienstweg mittels Telefons schnell gelöst werden, und nicht erst bei Kontrolle durch die entsprechenden Behörden oder bei aufkommenden Versäumnissen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In diesen Fällen können Lösungen nur unter großen Schwierigkeiten und Kapitaleinsatz gefunden werden. Gute Beratung durch Ad Fontes ist auch hier der bessere Weg, jedenfalls so lange, bis auch die Tochtergesellschaft eine eigene HR-Abteilung aufbauen konnte.

Auch das deutsche Arbeitsrecht hält viele Überraschungen und Fallstricke bereit. Allein die Tatsache, dass eine Kündigung in Deutschland schriftlich erfolgen muss, um wirksam zu sein, sollte in der praktischen Ausführung nicht unterschätzt werden. Eine E-Mail erfüllt diese Schriftform nicht und spätestens im Arbeitsgerichtsprozess gibt es dann böse Überraschungen, wenn hier nicht genau nach den Vorgaben des deutschen Arbeitsrechts vorgegangen wurde. Auch um die sofortige Zurückweisung einer Kündigung zu verhindern, entwickeln wir für unsere Mandant:innen interessengerechte Lösungen z.B. über die Ernennung eines Prokuristen in der deutschen Tochtergesellschaft (wo möglich). Dies ist meist die einfachere Variante gegenüber einer Handlungsvollmacht, da letztere bei Kündigungen immer im Original vorgelegt werden muss.

Ad Fontes berät Sie auch im Steuerrecht
und entwickelt für unsere Mandanten
interessengerechte und individuelle Lösungen

Ad Fontes berät Sie auch im Steuerrecht und entwickelt für unsere Mandanten interessengerechte und individuelle Lösungen

Die Start-Up-Beratung ist ein weites Feld,
die eine breite Palette
von Anwaltskompetenzen erfordert.

Ad Fontes steht Ihrem Start-Up gerne beim gesamten
Gründungsprozess zur Seite und stellt neuen Mandant:innen unsere Expertise zur Verfügung.
Ad Fontes freut sich auf Sie.

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von Anwaltskompetenzen erfordert.

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