Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einem Teil der Klagen gegen das Klimaschutzgesetz stattgegeben, weil es zu unbestimmt ist, um die Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen mit dem Schutz von Grundrechten in Einklang zu bringen.
Das Abkommen über den Brexit hält eine Lücke bereit, die in der Wirtschaftspraxis von entscheidender Bedeutung ist.