Unmöglichkeit: Ein Privileg des Schuldners

Seit der französischen Schuldrechtsreform 2016 sieht der neue Art. 1218 Abs. 1 des Code civil die objektive Unmöglichkeit (force majeure) nur für den Schuldner einer Verpflichtung vor. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob sich ein Gläubiger auch dann darauf berufen kann, wenn er aufgrund von unvorhersehbaren, unabwendbaren Ereignissen, auf die er keinen Einfluss hat, nicht…

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