Kann ein Unternehmen dafür haftbar gemacht werden, wenn seine Mitarbeiter versuchen, auf unlautere Weise Mitarbeiter eines Konkurrenzunternehmens anzuwerben? Aus dieser Überlegung ergeben sich folgende Fragen: Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Abwerbung als unlauter gilt, und welche Folgen hat dies für den Geschäftsführer?
Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 25. März 2021 (2 BvF 1/20, 2 BvL 5/20, 2 BvL 4/20) entschied, dass das Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (“Berliner Mietendeckel”) mit dem deutschen Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig ist, war der Unmut der Berliner Mieter:innen groß.
Während die Frage der Entschädigung des Subunternehmers nach der Kündigung des Vertrages mit dem Hauptauftragnehmer Gegenstand unterschiedlicher Auffassungen in den Berufungsgerichten war, hat der Kassationsgerichtshof nun eine gewisse Ordnung in diese Frage gebracht.