Obwohl auf europäischer Ebene harmonisiert, unterscheiden sich die Werbe- und Marketingregeln je nach Land immer noch in wichtigen Punkten, insbesondere bei der Zusammenarbeit mit einem Influencer.
Sowohl in Frankreich als auch in Deutschland muss der Werbecharakter jeder Kommunikation sofort erkennbar sein, ebenso wie die Identität der werbenden Firma.
Allerdings sind die Sanktionen in Frankreich strafrechtlicher (Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes), während sie im deutschen Recht zivilrechtlicher Natur sind (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG).
Die Besonderheit des französischen Werberegimes ergibt sich aus der Selbstregulierung des Sektors innerhalb der professionellen Werberegulierungsbehörde, der ARPP, einer privatrechtlichen Vereinigung, die Stellungnahmen und Ratschläge zu Werbungen abgibt, bevor diese gesendet werden. In Deutschland findet die Selbstregulierung des Sektors nachträglich statt, und zwar durch Schadensersatz, der Wettbewerbern zugesprochen wird, wenn gegen gesetzliche Werberegeln verstoßen wird.
Auf beiden Seiten der Grenze wird diese Selbstregulierung durch eine behördliche Aufsicht ergänzt, wenn die Inhalte besonders schockierend oder illegal sind (CSA in Frankreich, Medienanstalten in Deutschland).
Gewinnspiele sind besonders streng geregelt. Da entgeltliche Gewinnspiele grundsätzlich verboten sind, ist es nicht möglich, eine wirtschaftliche Gegenleistung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel zu verlangen (z. B. eine Rezension auf Amazon abzugeben). Andererseits ist es möglich, nach einem Like der Teilnehmer zu fragen, oder eine allgemeine Wissensfrage zu stellen.
Alle allgemeinen Geschäftsbedingungen der Spiele müssen leicht zugänglich sein, ebenso wie die Datenschutzerklärungen.
Um die Privatsphäre und das Urheberrecht der Teilnehmer zu gewährleisten, ist es nicht möglich, ihren Namen oder einen Screenshot ihres Kommentars zu verbreiten, wenn die Teilnahme am Spiel von der Beantwortung einer Frage abhängig ist, ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Gewinners, die sich von dem einfachen Willen, am Gewinnspiel teilzunehmen, unterscheidet.
Es ist wichtig, vor dem Zufallscharakter des Spiels zu warnen, um insbesondere in Frankreich zu vermeiden, dass man alle Teilnehmer entschädigen musst! Die Methoden der Auslosung sind frei. Wenn Sie mit einem Influencer zusammenarbeiten, müssen Sie darauf achten, dass er in der Art und Weise, wie er das Produkt präsentiert, so frei wie möglich bleibt und alle Fragen in einem Werkvertrag regeln. Außerdem, wenn er sich über die Besonderheiten des Produkts äußert, verpflichtet dies die Firma, die das Produkt vertreibt, im Falle einer Lüge oder Ungenauigkeit, zur Verantwortung. Alle Veröffentlichungen des Influencers müssen ausdrücklich und sofort ihren werbenden Charakter erkennen lassen und den Begünstigten identifizieren.
Der Vertrag mit dem Influencer muss sorgfältig formuliert werden, um nach dem französischen Arbeitsgesetzbuch nicht zu riskieren, dass die Beziehung in einen Arbeitsvertrag umqualifiziert wird (insbesondere in einen Model- oder Autorendarstellervertrag).
Der gesamte Bereich des digitalen Marketings unterliegt also zahlreichen, einheitlichen Regeln, aber eine Abweichung von den Vorschriften passiert sehr schnell, und der Rat eines Rechtsexperten bleibt die beste Garantie für die Einhaltung der Norm.
Ad fontes hat dank seiner Nähe zur Welt der digitalen Start-ups eine solide Erfahrung in diesem Bereich aufgebaut und kann zum Beispiel bei der Erstellung von Wettbewerbsbedingungen, Datenschutzhinweisen oder Verträgen mit Influencern unterstützen.