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Datenschutzrecht im Verhältnis zu den USA

Im Jahr 2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zahlreiche wegweisende Urteile zum Datenschutz innerhalb der EU gefällt.

Immer noch aktuell und mit gravierenden Folgen wirkt sich aus, dass der EuGH im Juli 2020 den „Privacy Shield“, der den regulierten Datenfluss zwischen der EU und den USA sicherte, mit der Begründung abgeschafft hat, dass für personenbezogene Daten, die in die USA übermittelt und dort gespeichert werden, kein angemessenes Datenschutzniveau wie im Rahmen der DSGVO gewährleistet werden kann. Ähnlich äußerte sich kurze Zeit später auch der schweizerische Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) nach einer Bewertung des Swiss-US Privacy Shields, welches den Datentransfer zwischen der Schweiz und den USA gewährleistet, der das Transferregime als unangemessen bezeichnete.

Das European Data Protection Board (EDPB; dt. Europäischer Datenschutzausschuss) hat mittlerweile Empfehlungen für den Datentransfer in Länder außerhalb der EU in einem schrittweisen Leitfaden für Unternehmen und Organisationen herausgegeben. Ergänzt wird es durch das EDPB-Dokument zu „EU Essential Guarantees“ zur Unterstützung für Websitebetreiber. Mit dieser Absicherung und Detailprüfung in der Tiefe kann ein Datentransfer auch in die USA wieder möglich sein.

Die Anwendungsbereiche sind derweil groß. Von Videokonferenzsystemen in der aktuellen Zeit, über Standardlösungen im Office-Bereich, bis hin zu Cloud-Lösungen US-amerikanischer Anbieter, die Praxisrelevanz könnte nicht größer sein. Ad Fontes begleitet auch bei dem Aufsetzen alternativer Prozesse, so dass das Thema Datenschutz und –sicherheit nicht nur Pflichtprogramm, sondern auch ein Wettbewerbsvorteil sein kann.