Baustellenkontrolle: Im Gegensatz zu internationalen Standards darf der Abstand zwischen Gerüst und Bauwerk in Frankreich 20 cm nicht überschreiten.
Auch wenn es in den meisten europäischen Ländern üblich ist, bei Arbeiten im Freien einen Abstand von 30 cm zwischen dem Gerüst und Bauwerk zu lassen, verlangt der Artikel R. 4323-78 des französischen Arbeitsgesetzes (Code du travail) einen Abstand von 20 cm.
Trotzt der Harmonisierung vieler Normen hinsichtlich der Sicherheit am Arbeitsplatz in der EU aufgrund der Richtlinie 89/391/EWG vom 12. Juni 1989, hat Frankreich beschlossen, diese strengere Norm zu behalten, die auch in Verbindung mit Artikel R. 4323-58 des Arbeitsgesetzes gelesen werden muss. Diese Norm schreibt vor, dass Arbeitsplätze die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter gewährleisten müssen, sowie ihre Ergonomie sicherzustellen haben.
Diese Bestimmungen können bei bestimmten Aufgaben zu Schwierigkeiten führen, z. B. bei der Installation von Außendämmung, welche regelmäßig eine Dicke von 20 cm erreicht. Die Einhaltung dieser Bestimmungen für Gerüste wird von den örtlichen DREETS (Regionaldirektionen für Wirtschaft, Beschäftigung, Arbeit und Solidarität, die ehemaligen DIRECCTE) kontrolliert, deren Auslegung der Normen je nach dem Gebiet, in dem sich die Baustelle stattfindet, mehr oder weniger restriktiv sein kann.
Sollten die Arbeiten, die sie in Frankreich z.B. als Subunternehmer durchführen müssen, besondere Anforderungen an das Gerüst für ihre Arbeitnehmer erforderlich machen, dann vergessen sie nicht, diese Anforderungen ihrem Generalunternehmer rechtzeitig und langfristig vor Arbeitsaufnahme mitzuteilen. In den meisten Fällen sollte sich hier eine Lösung finden lassen, z.B. um den Einbau einer höhenverstellbaren Konsole für das Gerüst zu fordern, die in Frankreich nicht selbstverständlich verbaut werden. Um Diskussionen mit der DREETS vorzubeugen, empfiehlt es sich auch ein technisches Datenblatt zu erstellen, welches die gesamten Anforderungen an das Gerüst hinsichtlich Arbeitsergonomie und Arbeitsschutz beispielhaft darstellt. Sollte es dann trotzdem zu einem Baustellenstopp kommen, dann kann es in Einzelfällen auch sinnvoll sein, ein Eilverfahren vor dem zuständigen Verwaltungsgericht einzuleiten. Eine Entscheidung wird hier innerhalb weniger Tage erlassen. Oft legen die zuständigen DREETS die 20 cm Regel zu eng aus.
Dank ihrer Erfahrung kann Ad fontes Sie im Umgang mit den DREETS unterstützen, um eine für alle Seiten praktikable Lösung zu erarbeiten.