KEINE BÖSEN
ÜBERRASCHUNGEN
Im Allgemeinen berechnen sich die Honorare von Ad Fontes nach der aufgewendeten Zeit, unter Anwendung eines vereinbarten Stundensatzes. Je nach Angelegenheit können auch eine Pauschale oder ein Erfolgshonorar diskutiert werden.
Die Wahl der Abrechnungsmethode, die am besten auf Ihre Situation passt hängt insbesondere von der Art der Angelegenheit ab: Handelt es sich z.B. darum, AGB oder einen Rahmenvertrag vorzubereiten, kann Ihnen Ad Fontes eine Pauschale vorschlagen. Wenn es darum geht, Sie oder ein Unternehmen im Rahmen eines komplexen und wenig vorhersehbaren Verfahrens zu verteidigen, wird meist auf der Grundlage des Zeitaufwands abgerechnet, der jedoch vorab eingeschätzt wird. In jedem Fall gilt: zögern Sie nicht, mit Ihrem Anwalt ganz offen über Honorare zu sprechen und um einen unverbindlichen Kostenvoranschlag zu bitten.
Die Rechtsanwälte von Ad Fontes und ihre Mandanten unterzeichnen systematisch vor Aufnahme der Tätigkeiten in einer Angelegenheit eine Honorarvereinbarung. Während der Arbeit in einer Akte garantiert Ihnen Ad Fontes als Ihre Kanzlei jederzeit einen transparenten Einblick in die anwaltliche Zeiterfassung und in die angefallenen Honorare. Sollte das ursprünglich vereinbarte Budget vor Beendigung der Angelegenheit erreicht werden, informieren die Anwälte von Ad Fontes Ihre Mandanten vorab, so dass ggf. eine Anpassung des Budgets oder der Mission erfolgen kann.