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Die Lohnbuchhaltung hält für Start-Ups viele Hürden bereit. Allein die Tatsache, dass es in Deutschland über 100 Krankenkassen gibt, verursacht einen nicht zu unterschätzenden Verwaltungsaufwand. Neue Mitarbeiter:innen, die von einem anderen Unternehmen zum Start-Up gewechselt haben, äußern häufig Wünsche bzgl. der Entgeltumwandlung und der Übernahme von Zusatzversicherungen, von denen sie bereits in ihrem vorherigen Vertrag profitiert hatten. Die Feinheiten des deutschen Sozial- und Arbeitsrechts stellen die HR-Abteilung der zumeist noch ausländischen Muttergesellschaft vor große Herausforderungen. Wir erarbeiten die spezifischen deutschen Arbeits- und Sozialrechtsanforderungen gemeinsam mit Ihnen und bieten dabei eine umfangreiche Beratung an. Die Softwarelösungen, mit denen Start-Ups sonst gern arbeiten, um die Lohnbuchhaltung selbst durchzuführen, bieten dabei nur begrenzte Antworten. Eine gute Beratung ist zumeist der bessere und sichere Weg. Hier können Probleme auf kurzem Dienstweg mittels Telefons schnell gelöst werden, und nicht erst bei Kontrolle durch die entsprechenden Behörden oder bei aufkommenden Versäumnissen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In diesen Fällen können Lösungen nur unter großen Schwierigkeiten und Kapitaleinsatz gefunden werden. Gute Beratung durch Ad Fontes ist auch hier der bessere Weg, jedenfalls so lange, bis auch die Tochtergesellschaft eine eigene HR-Abteilung aufbauen konnte.

Auch das deutsche Arbeitsrecht hält viele Überraschungen und Fallstricke bereit. Allein die Tatsache, dass eine Kündigung in Deutschland schriftlich erfolgen muss, um wirksam zu sein, sollte in der praktischen Ausführung nicht unterschätzt werden. Eine E-Mail erfüllt diese Schriftform nicht und spätestens im Arbeitsgerichtsprozess gibt es dann böse Überraschungen, wenn hier nicht genau nach den Vorgaben des deutschen Arbeitsrechts vorgegangen wurde. Auch um die sofortige Zurückweisung einer Kündigung zu verhindern, entwickeln wir für unsere Mandant:innen interessengerechte Lösungen z.B. über die Ernennung eines Prokuristen in der deutschen Tochtergesellschaft (wo möglich). Dies ist meist die einfachere Variante gegenüber einer Handlungsvollmacht, da letztere bei Kündigungen immer im Original vorgelegt werden muss.