Nach Abschluss der Wahl der Gesellschaftsform und des Firmennamens werden die Gründungsunterlagen durch Ad Fontes erstellt und von einem Notar beurkundet. Hier bieten wir unseren Mandant:innen an, dass wir Sie vor Ort beim Notartermin vertreten, sodass die Geschäftsführer:innen mit Auslandswohnsitz nicht extra aus Ihrem Heimatland anreisen müssen. Wir arbeiten mit Vollmachten und einem ausgewählten Netzwerk von Notar:innen, die uns gut kennen und mit denen wir vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Wir können so auch Mandate, bei denen die Zeit drängt erfolgreich durchführen. Wir übernahmen z.B. auch schon kurz vor Jahreswechsel noch ein Mandat für eine Kapitalerhöhung, die vor dem 31.12. abgeschlossen sein musste. Trotz schon abgelaufener Fristen des Berliner Registergerichtss konnten wir zusammen mit dem Notar noch eine Punktlandung hinlegen und die Eintragung der Kapitalerhöhung wie vom Mandanten geplant durchführen.