Wir versuchen für jedes Mandat individuelle, maßgeschneiderte Lösungen zu finden, weil jedes Start-Up mit ihrem sehr individuellen Businessmodell zu uns kommt. Eine der ersten Fragen in unseren Gesprächen dreht sich daher in der Regel um die richtige Wahl der Gesellschaftsform und des Firmennamens für die deutsche Niederlassung. Im Ergebnis gründen wir häufig eine Tochtergesellschaft, wie zum Beispiel eine GmbH. Eine Firmenneugründung ist jedoch nicht zwingend immer die beste Lösung.
Für Start-Ups Im Bereich Zahlungsdienstleistungen gibt es z.B. bestimmte Genehmigungserfordernisse, die in Europa allein durch die zuständige Heimat-Aufsichtsbehörde erteilt werden. In einem solchen Fall kann es daher vorteilhafter sein, z.B. eine Zweigniederlassung in Deutschland zu gründen.
Um möglichst einen Zeitverzug des Go-To-Market für unsere Mandant:innen zu vermeiden, sind solche strategischen Überlegungen ebenfalls Gegenstand unserer Beratung.