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Die Gesellschaft wird durch den Gesellschaftsvertrag gegründet. Der Gesellschaftsvertrag legt die Rechtsform und den Gesellschaftsgegenstand fest. Er regelt außerdem wesentliche Rechte und Pflichten zwischen den Gesellschaftern. Gerade für Konfliktsituationen stellt er damit ein wichtiges Element dar. Bestimmte Inhalte sind dabei gesetzlich vorgeschrieben und müssen zwingend im Gesellschaftsvertrag festgehalten sein. Zudem besteht aber auch Freiraum für die Gesellschafter:innen weitere Regelungen zu treffen, so z.B., die wesentlichen Rechtsbeziehungen der Gesellschafter:innen, die Leistungen, Beiträge sowie die Haftung der Gesellschafter:innen.