Skip to content Skip to footer

Mehrwertsteuer für den E-Commerce: Zwischen Verpflichtungen für Marktplätze und Neudefinition der Schwellenwerte wird der Kampf gegen Steuerbetrug verstärkt

Die neuen Regeln für die Mehrwertsteuer im grenzüberschreitenden E-Commerce wurden aufgrund der Gesundheitskrise auf den 1. Juli 2021 verschoben.

Das vom Rat 2017 verabschiedete „Mehrwertsteuer-Paket für den elektronischen Handel“ zielt darauf ab, die mehrwertsteuerlichen Pflichten für Unternehmer, die grenzüberschreitende Lieferungen und Dienstleistungen an Endkunden erbringen, zu vereinfachen sowie sicherzustellen, dass Mehrwertsteuer auf diese Umsätze korrekt an den Mitgliedstaat, in dem die Leistung ausgeführt wird, abgeführt wird. Diese Maßnahmen ergänzen den im Jahr 2015 eingeführten Mini One-Stop Shop (MOSS) und umfassen:

  • Eine Neudefinition der Mehrwertsteuerregelung für innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren (B2C)
  • Die Implementierung eines One-Stop VAT Shops für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen
  • Die Abschaffung der Einfuhrumsatzsteuerbefreiung für Kleinsendungen (bis 22 €) und der Einfuhrumsatzsteuererklärung über den MOSS One-Stop-Shop
  • Umsatzsteuerpflicht von Marktplätzen bei EU-internen Importen und Verkäufen im Auftrag ihrer außerhalb der EU ansässigen Drittverkäufer. Marktplätze (wie Amazon, Ebay oder Uber) werden nun in bestimmten Situationen als Lieferanten von umsatzsteuerpflichtigen Waren betrachtet. Diese Maßnahme soll es den Mitgliedsstaaten insbesondere ermöglichen, den Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen, da laut einem Bericht der Generalinspektion für Finanzen 98 % der auf Marktplätzen von E-Commerce-Websites registrierten Verkäufer im Jahr 2019 nicht für die Mehrwertsteuer in Frankreich registriert waren.

Das „Mehrwertsteuer-Paket für den elektronischen Handel“ zielt auch darauf ab, den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern und einen fairen Wettbewerb für EU-Unternehmen zu fördern.
https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/modernising-vat-cross-border-ecommerce_de