Bei der Gründung und der Führung des Start-ups stellen sich verschiedene finanzielle und steuerrechtliche Fragen, die oft eine Fachberatung erfordern (Steuerrechtliche Anmeldung, Bilanz etc.). Hinzu kommen die konzerninternen Berechnungen von Dienstleistungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft, was komplexe grenzüberschreitende steuerliche (und wirtschaftliche) Fragen aufwirft und vertragliche Absprachen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft erfordert. Hier wurden die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland erst vor kurzem reformiert.
Es ist außerdem zu beachten, dass solche vertraglichen Regelungen z.B. auch die französische Steuerverwaltung tangieren, da durch die Festlegung der Transferpreise, natürlich auch das steuerliche Ergebnis der französischen Muttergesellschaft betroffen ist. Damit diese Absprachen für das deutsche Finanzamt akzeptabel sind, müssen die Vergütungen der konzerninternen Dienstleistungen im Voraus gemäß schriftlichen Verträgen festgelegt werden. Sie müssen außerdem dem Fremdvergleichsgrundsatz (arm’s lenght principle) entsprechen. Der Fremdvergleichsgrundsatz muss bei den deutschen Steuerbehörden nachgewiesen werden. Da es sich um grenzüberschreitende Dienstleistungen handelt, sind die Anforderungen an den Nachweis höher als auf rein nationaler Ebene. Darüber hinaus ist auch eine formelle Dokumentation der Verrechnungspreise erforderlich. Dies ist bereits bei einem Umsatz von 600.000,00 EUR im laufenden Geschäftsjahr notwendig.