Bei einem neu gegründeten Start-Up sind neben dem Gesellschaftsvertrag außerdem die Arbeits- oder Dienstverträge für die Mitarbeiter:innen vorzubereiten. Weitere Vollmachten sowie Prokura müssen ebenfalls ausdrücklich erteilt werden und ggf. in das Handelsregister eingetragen werden. Daher führen wir im Anschluss an die Klärung aller gesellschaftsrechtlichen Fragen die entsprechenden Vertragsanpassungen und -gestaltungen durch. Wir bieten unseren Mandant:innen an, dass Sie für den Bereich Lohnbuchhaltung und Steuern mit unserem befreundeten Netzwerk zusammenarbeiten können und können hier auf erfahrene Partner:innen zurückgreifen.